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BWA - Broadband Wireless Access

Frequenzversteigerung


Die wichtigsten Fakten zur BWA-Versteigerung

Durchführung der Versteigerung

Die Bieter müssen während der Auktion durch mindestens zwei autorisierte Personen vertreten werden. Die Versteigerung findet werktags statt und beginnt, mit Ausnahme des ersten Auktionstages, um 8 Uhr. Die letzte Runde am Tag beginnt spätestens um 17 Uhr. Die Rundenzeit ist auf 120 Minuten festgelegt, kann allerdings vom Auktionator vor dem Beginn einer Auktionsrunde nach pflichtgemäßem Ermessen geändert werden.

Eine ggf. erforderliche Unterbrechung der Versteigerung erfolgt durch Ankündigung des Auktionators. Der Zeitpunkt, zu dem das Versteigerungsverfahren nach einer Unterbrechung fortgeführt wird, wird den Bietern vom Auktionator unmittelbar mit der Ankündigung der Unterbrechung mitgeteilt.

Innerhalb des Veranstaltungsgebäudes wird für jeden Bieter ein separater Raum zur Verfügung gestellt, in dem sich ein Auktions-PC zur Abgabe der Gebote befindet, sowie ein Telefon, das Verbindungen ausschließlich zum Auktionator und ein weiteres Telefon sowie ein Faxgerät, das Verbindungen ausschließlich zu den Entscheidungsträgern der als Bieter zugelassenen Unternehmen ermöglicht.

Es ist vorgesehen, dass an den ersten beiden Tagen auf Wunsch des jeweiligen Bieters ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur in dem Bieterraum mit anwesend ist.

Das Ergebnis der Versteigerung wird öffentlich bekannt gegeben.

Es ist geplant, während des laufenden Versteigerungsverfahrens die Ergebnisse der einzelnen Auktionsrunden in einen öffentlich zugänglichen Raum zu übermitteln.


Versteigerungsobjekt

Zur Versteigerung kommen je 4 Frequenzpakete in 28 Regionen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

Für jedes Frequenzpaket in jeder Region sind ein sog. „Lot Rating“ für die Festsetzung der Bietrechte und ein Mindestgebot festgesetzt.


Verfahren

Die Versteigerung erfolgt in einem simultanen mehrstufigen Verfahren.

Die Abgabe der Gebote erfolgt auf elektronischem Wege ohne direkte Kommunikationsmöglichkeiten der Bieter untereinander.

Vorbehaltlich seiner Bietberechtigung kann jeder Bieter nur ein Frequenzpaket in einer Region ersteigern. Es ist möglich, dass der Bieter während der Auktion bei der Gebotsabgabe zwischen den einzelnen Frequenzpaketen innerhalb einer Region wechselt, sofern er nicht Höchstbieter ist.

Ab der zweiten Auktionsrunde kann der Bieter auch für andere Frequenzpakete in der jeweiligen Region als in der Vorrunde bieten. Dies gilt nicht, wenn er für ein Frequenzpaket das Höchstgebot in der Vorrunde abgegeben hat.

Der Gebotsbetrag kann nicht frei gewählt werden. Stattdessen wird für jedes Frequenzpaket in jeder Auktionsrunde von der Software eine Liste mit validen Geboten vorgegeben, aus der der Bieter seinen Gebotsbetrag wählt (Click-Box-Bidding).

Das Mindestinkrement wird vom Auktionator zu Beginn der jeweiligen Auktionsrunde für jedes Frequenzpaket festgesetzt. Die Höhe der Mindestinkremente teilt der Auktionator den Bietern zu Beginn einer Auktionsrunde in absoluten Beträgen mit, wobei der Betrag auf 1.000 €-Beträge abgerundet wird.

Von den Bietern wird eine bestimmte Aktivität während der Auktionsrunden gefordert. Die Aktivität eines Auktionsteilnehmers in einer bestimmten Auktionsrunde ist definiert als die Summe der „Lot Ratings“ jener Frequenzpakete, für die der Auktionsteilnehmer ein aktives Gebot abgegeben hat.

Zu Beginn des Versteigerungsverfahrens erhält jeder Auktionsteilnehmer drei Bietbefreiungen (Waivers), die er in drei unterschiedlichen Auktionsrunden in Anspruch nehmen kann. Durch die Inanspruchnahme einer Bietbefreiung ist es einem Bieter möglich, das Auktionsgeschehen zu beobachten, ohne dass er Bietrechte verliert.

Die Versteigerung wird in drei aufeinander folgende Aktivitätsphasen unterteilt. Der Auktionator entscheidet, wann die Auktion in die nächste Aktivitätsphase wechselt. In den Phasen gelten unterschiedliche Mindestaktivitätsniveaus mit Bezug auf die zu Beginn einer Auktionsrunde geltende Bietberechtigung.

Die Mindestaktivität wird als absoluter Wert (in Aktivitätspunkten) aufgerundet auf die nächst höhere ganze Zahl ausgewiesen.

Ein Bieter behält seine volle Bietberechtigung, wenn er die geltende Mindestaktivität erfüllt bzw. überschritten hat. Unterschreitet der Auktionsteilnehmer die geltende Mindestaktivität und nimmt er keine Bietbefreiung in Anspruch, so wird seine Bietberechtigung für die nächste Auktionsrunde wie folgt neu festgesetzt:

Ein Auktionsteilnehmer, der in einer Auktionsrunde für kein Frequenzpaket ein aktives Gebot abgibt und der über keine Bietbefreiung mehr verfügt, scheidet aus dem Versteigerungsverfahren aus und kann im weiteren Verfahren keine aktiven Gebote mehr abgeben. Diejenigen, die nach Ende einer Auktionsrunde weiterhin aktive Gebote abgeben können, werden als aktiv bezeichnet.

Das Versteigerungsverfahren endet, wenn in einer Auktionsrunde der letzten (dritten) Aktivitätsphase für kein Frequenzpaket ein valides Gebot abgegeben wird und keiner der Bieter eine pro-aktive Bietbefreiung in Anspruch genommen hat. Das Versteigerungsverfahren endet mit der Bekanntgabe der Ergebnisse (mündlicher Zuschlag) durch den Auktionator.

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